Verkehrswertgutachten
verfolgen unterschiedliche Zwecke:
- zur marktgerechten Veräußerung von Immobilien
- um den Belehn- bzw. den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
- zur Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe, um gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u.a. Steuerarten (niederster Wert) zu argumentieren
- zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers (bei Zwangsversteigerung oder Insolvenzverfahren)
- zur Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
- zur Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
- zur Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen









