Überprüfungen gem. Solva VO
Anforderung
Überprüfungen und Aktualisierungen dienen der Kontrolle, ob die ursprünglich vorgenommene Bewertung weiterhin gültig ist, ob der Verkehrswert keine wesentlichen Änderungen erfahren hat und stellen sicher, dass Kreditinstitute von Veränderungen wichtiger Einflussfaktoren Kenntnis erlangen.
Gem. § 103 Abs. 1 Z 4 SolvaV ist der in der Bewertung ermittelte Verkehrswert in der Folge regelmäßig zu überprüfen.